Einigkeit statt Gerichtsverfahren – im Sinne des Kindes

 

Bevor man ein Sorge- oder Umgangsverfahren anstrebt oder sich darauf vorbereitet, ist es sehr wichtig, sich intensiv mit dem Kindeswohl auseinanderzusetzen.

 

Das Kindeswohl ist der zentrale Maßstab für alle Entscheidungen des Familiengerichts,

wie es auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1697a BGB) geregelt ist.

 

Dazu zählen unter anderem die Bindungen des Kindes zu beiden Elternteilen, seine körperliche und seelische Entwicklung, seine Wünsche und Bedürfnisse sowie die Frage, wie sehr es durch den elterlichen Konflikt belastet wird. Wer sich frühzeitig mit diesen Aspekten beschäftigt, zeigt dem Gericht, dass das Interesse am Wohlergehen des Kindes im Vordergrund steht – und nicht der elterliche Konflikt.

 

Auch im Hinblick auf den Verlauf des gerichtlichen Verfahrens ist eine vorherige Auseinandersetzung mit dem Kindeswohl hilfreich. Das Gericht prüft stets, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist. Wer im Vorfeld Beratung oder Mediation in Anspruch nimmt, signalisiert Kooperationsbereitschaft und Verantwortung – was sich positiv auf die Einschätzung der elterlichen Erziehungsfähigkeit auswirken kann. Insgesamt stärkt eine solche Vorbereitung nicht nur die eigene Position im Verfahren, sondern vor allem die Chance, eine Lösung zu finden, die dem Kind wirklich gerecht wird.

Gerichtsverfahren belasten alle Beteiligten - insbesondere Kinder

Oft unterscheiden sich die rechtlichen Ansprüche der Eltern von den tatsächlichen Wünschen und Interessen des Kindes – und das wird leider meist erst im Verfahren klar. 

 

In diesem Zusammenhang ist eine frühzeitige Beratung zum Kindeswillen sehr sinnvoll. Der Wille des Kindes spielt in gerichtlichen Verfahren eine zunehmend wichtige Rolle, je älter und reifer das Kind ist. Ab etwa dem Grundschulalter wird der Kindeswille berücksichtigt, ab ca. 10 bis 12 Jahren kann er sogar entscheidend sein – vorausgesetzt, das Kind äußert seinen Wunsch eigenständig, reflektiert und unbeeinflusst. Eine professionelle Beratung, z.B durch das Jugendamt oder  eine Familienberatungsstelle, kann dabei helfen, den Kindeswillen besser zu verstehen, einzuordnen und mögliche Beeinflussungen zu erkennen oder zu vermeiden.

 

Frühzeitig verstehen, was das Kind braucht

Aus meiner Erfahrung als Verfahrensbeistand: Viele Eltern berichten im Nachhinein, dass sie den Weg vor Gericht vermieden hätten, wenn ihnen die Auswirkungen auf ihr Kind früher bewusst gewesen wären und sie die wahren Gedanken und Gefühle ihres Kindes - ohne Loyalitätskonflikte - früher gekannt hätten..

 

Mein Ansatz: einvernehmliche Lösungen ohne Gericht

Meine Konfliktberatung unterstützt Eltern dabei, die Sichtweise ihres Kindes früh zu erkennen, die Kommunikation zu verbessern und gemeinsam tragfähige, außergerichtliche Lösungen zu finden.
So kann das Kindeswohl gewahrt bleiben – und beide Eltern können auch nach einer Trennung gleichwertig Verantwortung übernehmen.

 

Neutralität als Grundsatz

Meine Beratung richtet sich an Eltern, die frühzeitig Verantwortung übernehmen wollen – bewusst ohne Einbindung des Jugendamts – und Wert auf Professionalität, Vertraulichkeit und individuelle Begleitung legen.

In meiner Beratung vertrete ich nicht die Interessen eines Elternteils, sondern rücke die Wünsche und Bedürfnisse des Kindes in den Mittelpunkt. Ich begleite Sie dabei, Konflikte konstruktiv anzugehen und gemeinsam Lösungen zu finden.

Bitte beachten Sie: Ich trete in der Kindeswohl-Beratung nicht als Verfahrensbeistand auf, gebe keine Rechtsberatung und biete keine Erziehungshilfe an.

 

Ich lade Sie herzlich ein, mit mir in Kontakt zu treten, um gemeinsam tragfähige Wege für Ihre Familie zu entwickeln.

 Deshalb ist eine Kindeswohl-Konfliktberatung vor dem Gang zum Familiengericht sinnvoll:

  • Gerichte sind nicht für Beziehungsarbeit gemacht. Ein familiengerichtliches Verfahren ist formal, oft eskalierend und belastend – insbesondere für Kinder.

  • Beratung hilft, Konflikte zu deeskalieren. In einer Kindeswohl-Konfliktberatung lernen Eltern, sich wieder auf das Kind zu konzentrieren statt auf ihren Streit.

  • § 1626 BGB (Elterliche Sorge) betonen die Verantwortung der Eltern, gemeinsam für das Wohl des Kindes zu sorgen – Konfliktberatung hilft ihnen, diese Pflicht wahrzunehmen.

  • Fokus auf das Kindeswohl (§ 1697a BGB): In jeder Entscheidung muss das Kindeswohl leitend sein. Beratung fördert echte Einigung statt gerichtlicher Kompromisse.

  • Eltern wissen oft nicht, was ihr Kind wirklich denkt. Kinder äußern sich selten offen – besonders wenn sie „zwischen den Stühlen“ sitzen. In der Beratung werden kindgerechte Methoden eingesetzt (z. B. Gespräche, Zeichnungen, Spiele), um die Sichtweise des Kindes zu erfassen. 

  Der Unterschied zwischen einer Beratung und einer Verfahrensbeistandschaft

Kindeswohl-Konfliktberatung ist ein präventives, niedrigschwelliges Angebot, das Eltern helfen kann, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

 

Eine Verfahrensbeistandschaft ein gerichtliches Mittel, das erst dann greift, wenn der Konflikt bereits vor Gericht ist. Der Fokus liegt bei beiden auf dem Kindeswohl – im besten Interesse des Kindes.

    KINDESWOHL-KONFLIKTBERATUNG         (vor einem Verfahren) 

 

 

 

Konfliktberatung

 

✔️ Freiwillig – Eltern entscheiden selbst  
✔️ Kind bleibt geschützt und außen vor  
✔️ Ziel: Einvernehmliche Lösung ohne Gericht  
✔️ Eltern bleiben in der Verantwortung  
✔️ Fokus: Zukunft & gute Kommunikation  

         VERFAHRENSBEISTANDSCHAFT                    (während eines Verfahrens)         

 

 

 

⚖️ Verfahrensbeistand (§ 158 FamFG)

 

❗ Gerichtliche Anordnung bei eskalierten Konflikten  
❗ Kind wird Teil des Verfahrens, muss sich äußern  
❗ Ziel: Vertretung der Kindesinteressen vor Gericht  
❗ Entscheidung liegt beim Gericht  
❗ Fokus: Einschätzung & Bewertung des Konflikts

 

Druckversion | Sitemap
© Alif Amiruddin-Scholz